Zusammengesetzte Verpackungen sind zulssig.

Die allgemeinen  Vorschriften der Abschnitte 4.1.1 und 4.1.3 mssen erfllt sein.


Sondervorschrift fr die Verpackung PP5:
Fr die UN-Nummer 1204 mssen die Verpackungen so gebaut sein, dass eine Explosion durch den Anstieg des Innendrucks nicht mglich ist. Gasflaschen und Gasbehlter drfen fr diese Stoffe nicht verwendet werden